Bildung- und Teilhabelotsin

Für die
Beratung zum Bildung- und Teilhabepaket
(zu anderen Beratungswünschen natürlich auch) steht Ihnen

Frau Christina Meyer
unter der Telefon-Nr. 0160 97610430

Beziehen Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Arbeitslosengeld 2, SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Dann hat Ihr Kind Anspruch auf verschiedene Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket.

Das Bildung- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Die genannten Leistungen beinhalten:

  • Übernahme von Vereinsbeiträgen, Gebühren für Spielgruppen, Musik-, Schwimm- oder Kunstunterricht, Teilnahme an Gruppenfreizeitaktivitäten bis zu 120 Euro im Jahr/pro Kind.
  • Übernahme der angemessenen Kosten einer Lernförderung
  • Zuschuss für den Kauf von Schulmaterialien bis zu 100 Euro im Jahr
  • Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung
  • Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
  • Zuschuss für den Kauf von Schulmaterialien

Zum Schuljahresbeginn und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres gibt es Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Eigenanteil für Schulbücher, Verbrauchsmaterial, etc.). Diese Leistungen werden direkt ausgezahlt und können nicht über die Münsterland-Karte abgerechnet werden.

Hopsten

Franziskus-Schule Hopsten
Katholische Grundschule
Am Vogelbusch 15  |  48496 Hopsten

Tel. Betreuung: 05458 / 792148

Schale

Evangelische
Grundschule Schale
Kirchenstraße 15  |  48496 Schale

Halverde

Marienschule Halverde
Katholische Grundschule
Zum Krümpel 5  |  48496 Hopsten-Halverde